Energiekostenzuschuss: Voranmeldung ab 7.11.2022 – first come – first served
Die austria wirtschaftsservice – aws hat nun die ersten offiziellen Details zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht. Die Förderung wird nach dem first come – first served vergeben. Dabei ist folgender Ablauf vorgesehen: Weitere Infos, die Förderrichtlinien, die…

Die austria wirtschaftsservice – aws hat nun die ersten offiziellen Details zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht. Die Förderung wird nach dem first come – first served vergeben. Dabei ist folgender Ablauf vorgesehen:
- Online-Voranmeldung bei der aws ab 7.11.2022. In der Reihenfolge der Voranmeldungen wird jedem Förderwerber ein Zeitraum zugewiesen, in dem er den Förderantrag stellen kann.
- Abschätzung der Förderwürdigkeit und Erfüllen der Fördervoraussetzungen (Förderung muss EUR 2.000,- übersteigen): dazu soll auf der aws-Homepage eine Berechnungshilfe zur Verfügung gestellt werden.
- Prüfung der Fördervoraussetzungen und Ermittlung der förderbaren Kosten
- Antragstellung im zugewiesenen Zeitraum
Weitere Infos, die Förderrichtlinien, die Vorab-Berechnungshilfe und die Voranmeldung werden auf folgender aws-Homepage zu finden sein: [hier klicken].
Was ist konkret zu tun:
- Registrierung im aws-Fördermanager (falls noch nicht für andere Förderungen erfolgt) – ab sofort möglich
- Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss – ab 7.11.2022
- für Basisförderung Stufe 1 – Sammlung der notwendigen Daten: Energieverbrauch (Strom, Erdgas, Treibstoff) und Preissteigerungen dafür im Förderzeitraum Februar bis September 2022 ermitteln
- für weitere Förderstufen 2 bis 4: Prüfung der Fördervoraussetzungen laut aws-Information
Aufgrund des erwartet knappen Zeitrahmens der Antragstellung ist unternehmerseitig eine rechtzeitige Datenerhebung und Prüfung der Fördervoraussetzungen unerlässlich.