Energiekostenzuschuss: Voranmeldung ab 7.11.2022 – first come – first served

Die austria wirtschaftsservice – aws hat nun die ersten offiziellen Details zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht. Die Förderung wird nach dem first come – first served vergeben. Dabei ist folgender Ablauf vorgesehen: Weitere Infos, die Förderrichtlinien, die…

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Die austria wirtschaftsservice – aws hat nun die ersten offiziellen Details zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht. Die Förderung wird nach dem first come – first served vergeben. Dabei ist folgender Ablauf vorgesehen:

  1. Online-Voranmeldung bei der aws ab 7.11.2022. In der Reihenfolge der Voranmeldungen wird jedem Förderwerber ein Zeitraum zugewiesen, in dem er den Förderantrag stellen kann.
  2. Abschätzung der Förderwürdigkeit und Erfüllen der Fördervoraussetzungen (Förderung muss EUR 2.000,- übersteigen): dazu soll auf der aws-Homepage eine Berechnungshilfe zur Verfügung gestellt werden.
  1. Prüfung der Fördervoraussetzungen und Ermittlung der förderbaren Kosten
  2. Antragstellung im zugewiesenen Zeitraum

Weitere Infos, die Förderrichtlinien, die Vorab-Berechnungshilfe und die Voranmeldung werden auf folgender aws-Homepage zu finden sein: [hier klicken].

Was ist konkret zu tun:

  • Registrierung im aws-Fördermanager (falls noch nicht für andere Förderungen erfolgt) – ab sofort möglich
  • Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss – ab 7.11.2022
  • für Basisförderung Stufe 1 – Sammlung der notwendigen Daten: Energieverbrauch (Strom, Erdgas, Treibstoff) und Preissteigerungen dafür im Förderzeitraum Februar bis September 2022 ermitteln
  • für weitere Förderstufen 2 bis 4: Prüfung der Fördervoraussetzungen laut aws-Information

Aufgrund des erwartet knappen Zeitrahmens der Antragstellung ist unternehmerseitig eine rechtzeitige Datenerhebung und Prüfung der Fördervoraussetzungen unerlässlich.

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