Auslagerung Gewinnbetrieb aus gemeinnützigem Verein

Wir konnten einen gemeinnützigen Verein dabei unterstützen, das Vereinsvermögen abzusichern, eine klare Funktions- und Vermögenstrennung herbeizuführen und abgabenrechtliche Risikofelder zu minimieren, in dem wir einen aus der Vereinstätigkeit entstandenen Betrieb in eine eigene GmbH überführt…

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Wir konnten einen gemeinnützigen Verein dabei unterstützen, das Vereinsvermögen abzusichern, eine klare Funktions- und Vermögenstrennung herbeizuführen und abgabenrechtliche Risikofelder zu minimieren, in dem wir einen aus der Vereinstätigkeit entstandenen Betrieb in eine eigene GmbH überführt haben.

Durch Anwendung des Umgründungssteuergesetzes und begleitender gesellschaftsrechtlicher Normen konnte diese Betriebsübertragung abgabenneutral erfolgen. Die Änderung im Außenauftritt war für Kunden und Geschäftspartner des Vereins kaum merkbar, der Betrieb und alle Geschäftsbeziehungen gingen nahtlos in den neuen Rechtsträger über. Der Vereinsvorstand konzentriert sich wieder auf die primären Vereinsaufgaben, während der operative Betrieb nun vom Geschäftsführer der GmbH geführt wird. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen verblieb im Verein und steht dem Vereinszweck uneingeschränkt zur Verfügung.

Aufgrund unserer partnerschaftlichen Kooperation mit Notaren und Rechtsanwälten konnten wir die vertragsrechtlichen und steuerlichen Details im Vorfeld auf Beraterebene abstimmen und klären und dem Klienten ein umsetzungsfertiges Lösungskonzept präsentieren.

Es hat sich hier einmal mehr gezeigt, dass die Rechtsordnung geeignete Werkzeuge bietet, um die Struktur und Rechtsform an aktuelle Anforderungen des Betriebes anzupassen, ohne dabei negative Steuereffekte oder besonderen Aufwand auszulösen. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die gegebenen Strukturen bzw die bestehende Rechtsform auf ihre Eignung für die Herausforderungen der Zukunft!

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