Infos zu Änderungen beim Finanzamt
Werte Klienten, das Finanzamt hat Sie wahrscheinlich über die organisatorischen Neuerungen bereits informiert. Nach unseren Erfahrungen sind diese Infos nicht immer angekommen, weshalb wir hiermit nochmals informieren bzw Lösungen anbieten wollen: Mit 1.10.2025 wird die…
Werte Klienten,
das Finanzamt hat Sie wahrscheinlich über die organisatorischen Neuerungen bereits informiert. Nach unseren Erfahrungen sind diese Infos nicht immer angekommen, weshalb wir hiermit nochmals informieren bzw Lösungen anbieten wollen:
- Einstieg FinanzOnline NEU
Mit 1.10.2025 wird die verpflichtende 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) beim Einstieg in FinanzOnline (FON) umgesetzt. Regelmäßige User wurden bereits seit dem Frühjahr darauf hingewiesen.
Was bedeutet das konkret:
Ab 1.10.2025 kann in FinanzOnline entweder über die ID-Austria (vormals Handysignatur) oder mit Benutzername und Passwort und NEU zusätzlich einer Authentifikation eingestiegen werden. Für alle ID-Austria-user ändert sich somit nichts. Für alle anderen bedeutet dies, spätestens beim ersten Einstieg nach dem 1.10.2025 eine (kostenlose) Authenticator-App am Handy (z.B.: Microsoft Authenticator, Google Authenticator, Apple Passwörter) oder ein Authenticator-Programm am Computer einzurichten und diese dann künftig bei jedem Einstieg zu nutzen.
Unser Zugriff als Steuerberater auf Ihre Finanzamts-Daten ist davon nicht betroffen, da wir über einen eigenen, abgesicherten Zugang verfügen.
- Zustellungen vom Finanzamt
Das Finanzamt forciert weiter die elektronische Zustellung und übermittelt Schriftstücke ab sofort grundsätzlich nur mehr digital über FinanzOnline in die Databox. Die Postzustellung von Buchungsmitteilungen, Steuerbescheiden und sonstigen Schriftstücken erfolgt nur mehr in Ausnahmefällen.
Was bedeutet das konkret:
- Stellen Sie sicher, dass Sie sich in FinanzOnline einloggen können (siehe auch oben Pkt. 1.)
- Hinterlegen Sie in FinanzOnline Ihre aktuelle E-Mail-Adresse und aktivieren Sie die Benachrichtigungsfunktion, sodass Sie über elektronische Zustellungen informiert werden.
Achtung! Mit Übermittlung eines Schriftstückes in Ihre FinanzOnline-Databox gilt dieses grundsätzlich als wirksam zugestellt und Fristen beginnen ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Denken Sie auch bei längeren Abwesenheiten daran.
Wenn Sie uns eine Zustellvollmacht erteilt haben (dh wenn Finanzamtspost auch bisher bereits an uns in die Kanzlei übermittelt wurde), ändert sich grundsätzlich nichts für Sie. Wenn Sie die Finanzamtspost bisher direkt vom Finanzamt erhalten haben und Ihnen die elektronische Zustellung zu unsicher ist, können Sie uns gerne die Zustellvollmacht erteilen. Dazu genügt eine Antwort auf diese Aussendung.
- Fake-Mails Finanzamt
In letzter Zeit kursieren wieder vermehrt Fake-Mails vom „Finanzamt“ und zum Teil auch von anderen Behörden, wie insb. der ÖGK. Beachten Sie bitte, dass das Finanzamt Sie grundsätzlich nie per E-Mail kontaktiert, sondern Ihnen Schriftstücke per Post oder eben via FinanzOnline in die Databox zustellt. Antworten Sie nicht auf diese Nachrichten und klicken Sie auf keine Links zu Bescheiden, Rechtsmittelerledigungen oder Betriebsprüfungsankündigungen. Fragen Sie im Zweifelsfall in unserer Kanzlei nach.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei Ein- bzw Umstellungen haben, kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne!